
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
Für Arbeitnehmer ist das Arbeitsrecht sicherlich eines der wichtigsten Rechtsgebiete. Die Hamburger Kanzlei Heiko Hecht und Kollegen ist die richtige Anlaufstelle für alle Arbeitnehmer. Wir kümmern uns um sämtliche arbeitsrechtlichen Belange von Anstellungsverträgen über Abmahnungen und Kündigungen bis hin zu Arbeitszeugnissen. Fachanwalt Heiko Hecht steht Ihnen zur Verfügung.
Das Thema Kündigung ist sicherlich als der delikateste Abschnitt des Arbeitsrechts anzusehen, stellt der Erhalt einer Kündigung meist einen tiefen Einschnitt in die wirtschaftliche Existenzgrundlage des Arbeitnehmers dar. Eine Kündigung kann aus unterschiedlichen Gründen erfolgen, durch den Gesetzgeber festgelegt, können allerdings nur personenbedingt, betriebsbedingt oder verhaltensbedingt rechtens sein. Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, aber der Meinung sind, dass diese ohne rechtliche Grundlage ist, zögern Sie nicht lange und suchen Sie die Rechtsanwälte der Hamburger Kanzlei Heiko Hecht und Kollegen auf. Kündigungen sind stets mit kurzen Fristen verbunden.
Bestimmte Personengruppen genießen darüber hinaus einen sog. besonderen Kündigungsschutz. Das umfasst u.a. Auszubildende, die die Probezeit hinter sich gelassen haben, Schwangere, Arbeitnehmer, die sich in Elternzeit befinden oder auch Personen mit Schwerbehinderung. Die Anwälte der Kanzlei Heiko Hecht und Kollegen aus Hamburg unterstützen ihre Mandanten mitunter auch beim Aufsetzen einer Kündigungsschutzklage. Arbeitnehmer, die in keine dieser Kategorien fallen, können lediglich vom allgemeinen Kündigungsschutz Gebrauch machen, bzw. soll dieser sie vor willkürlichen Kündigungen schützen.
Verhaltensbedingten Kündigungen muss im Regelfall eine Abmahnung vorausgehen. Dabei sind das abgemahnte Verhalten / die Pflichtverletzung, sowie Konsequenzen (zumeist die Kündigung) bei erneutem Verstoß konkret zu benennen. Eine Abmahnung hat in erster Linie erzieherischen Charakter. In Ausnahmefällen kann eine Abmahnung entbehrlich sein, beispielsweise dann wenn die abgemahnte Person andere Arbeitnehmer / Vorgesetzte körperlich attackiert, schwer beleidigt oder mutwillig Firmeneigentum zerstört. Insbesondere wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass eine Abmahnung ungerechtfertigt war, liegt dem Arbeitnehmer viel daran, dass die Abmahnung aus der Personalakte entfernt wird. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Heiko Hecht und Kollegen aus Hamburg stehen Arbeitnehmern hierbei auf Wunsch zur Seite.
Wenn sich die Wege von Arbeitgeber und Arbeitnehmer wieder trennen – unabhängig davon, von welcher Partei beispielsweise eine Kündigung ausgesprochen wurde – steht es dem Arbeitnehmer zu, ein Arbeitszeugnis zu verlangen. Das Arbeitszeugnis kann sowohl in kompakter (das sog. einfache Arbeitszeugnis), als auch in ausführlicher Form (qualifiziertes Arbeitszeugnis) verfasst werden. Inhaltlich darf das Arbeitszeugnis keine Unwahrheiten aufweisen und hat eindeutig formuliert zu sein. Unter vielen Arbeitgebern hat sich eine sog. Zeugnissprache durchgesetzt, mit denen bestimmte eher negativ angesehene Sachverhalte / Verhaltensweisen des Arbeitnehmers durch geschickte Formulierung verschleiert werden.
Wir vertreten Sie im gesamten Bereich des Arbeitsrechts, insbesondere bei:
Das Spektrum an Tätigkeiten im Arbeitsrecht ist weit gefächert und die hier angesprochenen Punkte stellen lediglich einen Ausschnitt dar. Welches arbeitsrechtliche Anliegen Sie auch haben, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
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